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Ermittlungen wegen Geldwäsche: Durchsuchung bei AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron. / Foto: Britta Pedersen/dpa/Archivbild
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron. / Foto: Britta Pedersen/dpa/Archivbild

Ermittler durchsuchen Wohnadresse von Petr Bystron in Berlin im Zuge von Geldwäsche- und Bestechlichkeitsverdacht. Neue Beweismittel gesucht.

Im Zuge der Ermittlungen wegen des Verdachts auf Geldwäsche und Bestechlichkeit gegen Petr Bystron haben Ermittler nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag die Wohnadresse des AfD-Bundestagsabgeordneten in Berlin durchsucht. Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigte auf Anfrage lediglich weitere Durchsuchungen im Zuge eines Verfahrens wegen Geldwäsche und Bestechlichkeit, «um weitere Beweismittel sicherzustellen». Nach dpa-Informationen durchsuchten die Ermittler zudem weitere Objekte in Berlin. Zuerst hatte der «Spiegel» von der Aktion berichtet.

Abgeordnetenbüro schon im Mai durchsucht

Im Mai hatten bayerische Ermittler unter anderem Bystrons Abgeordnetenbüro im Bundestag durchsucht. Der Parlamentarier aus dem Wahlkreis München-Nord steht im Verdacht, im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal «Voice of Europe» Geld erhalten zu haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren. Der Bundestag hatte Bystrons Immunität vor den Durchsuchungen im Mai aufgehoben.

Bystron selbst wies damals die Vorwürfe zurück und bezeichnete das Verfahren als politisch motiviert. Er rechne damit, dass das Verfahren eingestellt werde, «wenn die Wahl vorbei ist». Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Ermittler müssen bald Zwangspause einlegen

Die Durchsuchungsaktion kam wenige Wochen, bevor die Ermittler im Fall Bystron wegen dessen Wechsels ins Europäische Parlament eine Zwangspause einlegen müssen. Mit dem neuen Mandat als EU-Abgeordneter genießt Bystron, der bei der Wahl auf Listenplatz zwei der AfD angetreten war, wieder Immunität.

Die Ermittlungstätigkeiten müssen demnach gestoppt werden, sobald die Bundeswahlleiterin das offizielle Ergebnis der Europawahl in Deutschland öffentlich bekanntgegeben hat. Der Bundeswahlausschuss soll aber erst am 3. Juli tagen und das endgültige amtliche Wahlergebnis feststellen. Weiter ermittelt werden darf nach der Bekanntgabe erst, wenn Bystrons Immunität vom Europaparlament aufgehoben werden sollte. Bis zu einer Entscheidung darüber kann es aber einige Zeit dauern.

Bystron seit Wochen in der Kritik

Bystron steht wegen der Vorwürfe seit Wochen in der Kritik. Die AfD-Parteispitze forderte ihn auf, nicht mehr im Europawahlkampf aufzutreten. Er selbst erklärte daraufhin, er wolle im Wahlkampf aus familiären Gründen nicht mehr auftreten. Wenige Tage vor der Wahl nahm er aber wieder an einem AfD-Termin in Nürnberg teil - und zieht nun ins Europaparlament ein.

Im Gegensatz zu Spitzenkandidat Maximilian Krah wird Bystron dabei Teil der künftigen AfD-Delegation sein. AfD-Co-Chef Tino Chrupalla sagte am Montag, Bystron habe bei einem Treffen der neuen EU-Abgeordneten eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass er kein Geld angenommen hat und «die Aussagen alle falsch sind». Das hätten einige, auch Abgeordnete, von ihm gefordert, und das sei wichtig gewesen.

Bystron kritisierte die Durchsuchung: «Die Maßnahme diente nur der Einschüchterung. Die Polizei stürmte im Morgengrauen mit Rammbock die Tür, obwohl sie von der ersten Durchsuchung wusste, dass diese ganz leicht aufgeht. Es sind Gestapo-Methoden, mit denen in den letzten drei Jahren Tausende Bürger überzogen wurden.»

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