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Bayerns Antisemitismusbeauftragter fordert Verankerung des Kampfes gegen Antisemitismus im Grundgesetz

Ludwig Spaenle (CSU), Antisemitismusbeauftragter der bayerischen Staatsregierung, spricht bei einer Kundgebung. / Foto: Stefan Puchner/dpa
Ludwig Spaenle (CSU), Antisemitismusbeauftragter der bayerischen Staatsregierung, spricht bei einer Kundgebung. / Foto: Stefan Puchner/dpa

Das Grundgesetz wird 75 Jahre alt. Aus Sicht von Bayerns Antisemitismusbeauftragten Ludwig Spaenle muss aber nicht nur die deutsche Verfassung wegen der aktuellen Geschehnisse erweitert werden.

Bayerns Antisemitismusbeauftragter Ludwig Spaenle fordert eine Verankerung des Kampfes gegen Antisemitismus und des Schutzes von jüdischem Leben als Staatsziel im Grundgesetz und in den Verfassungen aller Bundesländer. In der Verfassung müsse eine explizite Ächtung des Antisemitismus, die Förderung jüdischen Lebens und eine deutliche Kampfansage an jeden Versuch der Wiederbelebung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft formuliert werden, heißt es in einem zweiseitigen Brief des CSU-Politikers, welcher dieser Tage unter anderem an CDU-Chef Friedrich Merz sowie die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen, FDP und Linkspartei ging.

Zum 75-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes in diesem Jahr zeige sich, dass der wesentliche Anlass für dessen Schöpfung nicht aus der Welt sei, heißt es weiter in dem Schreiben, welches der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt. «Die Katastrophe des Nationalsozialismus und dessen fanatischer, millionenfach mörderischer Hass auf alles Jüdische sind für uns im Jahr 2024 wieder erschreckend präsent.»

Zwar würden im Grundgesetz die Grundrechts-Verpflichtungen zum Schutz der Menschen-würde und für das Verbot jeder Benachteiligung aus religiösen und anderen Gründen schon jetzt sehr klare Signale setzen, dies reicht aus Sicht Spaenles nicht aus. «Antisemitismus ist aber keine Benachteiligung, sondern ein Angriff auf das Existenzrecht. Im Sinne einer ganzheitlichen Politik bedarf es daher zum Schutz von Jüdinnen und Juden und zur Bekämpfung von Antisemitismus einer politischen Klammer.»

Die Bundesländer Brandenburg, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt seien diesen Weg in den letzten Jahren schon gegangen, lobte Spaenle. «Die Erfahrungen sind positiv. Auch andere Länder denken über eine entsprechende Änderung ihrer Verfassungen nach. Das ist der richtige Weg, dem der Bund mit allen seinen Ländern folgen sollte.» Dasselbe schlage er für die Verfassung des Freistaats Bayern vor und rege es auch an für die Bundesländer an, die wie Bayern bislang keine Antisemitismus-Klausel in ihrer Verfassung hätten.

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