Zwei ehemalige Fondsmanager müssen sich ab dem 7. November wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in Höhe von 343 Millionen Euro vor dem Landgericht München verantworten. Die Wirtschaftsstrafkammer ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft unverändert zur Hauptverhandlung zu.
Die beiden Manager sollen in den Jahren 2009 und 2010 mit sogenannten Cum-ex-Geschäften dafür gesorgt haben, dass der Fiskus Kapitalertragsteuern erstattete, die gar nicht abgeführt worden waren. Dabei werden Aktien von einem Leerverkäufer vor dem Dividendenstichtag mit (cum) Dividendenanspruch veräußert und nach diesem Stichtag ohne (ex) Dividendenanspruch geliefert.
Die Angeklagten Thomas U. und Götz K. sind Geschäftsführer und Vorstände von Gesellschaften einer Firmengruppe mit Sitz in München. Um die Steuererstattung zu erlangen, handelte die Firmengruppe der beiden Angeklagten laut Staatsanwaltschaft mit gut 900 Millionen Aktien deutscher Konzerne. Das nötige Geld dafür kam von Investoren und Banken. Laut Anklage erhielten die beiden für ihren Tatbeitrag jeweils 16 Millionen Euro aus der Beute.
Die Ermittlungen waren sehr aufwendig und umfassen 229 Aktenbände. Der größte Teil der Steuergelder wurde inzwischen an den Fiskus zurückgezahlt. Das Steuerschlupfloch wurde 2012 geschlossen. Für die Hauptverhandlung setzte die 6. Strafkammer unter dem Vorsitz von Andrea Wagner neun Tage bis zum 19. Dezember an.
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