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Entscheidung über München-Marathon vertagt

Der München-Marathon beschäftigt die Justiz. / Foto: Peter Kneffel/dpa
Der München-Marathon beschäftigt die Justiz. / Foto: Peter Kneffel/dpa

Ob der München-Marathon in diesem Jahr stattfinden kann, ist weiter nicht klar. Das Verwaltungsgericht setzt aber auf eine Einigung der Parteien.

Eine Entscheidung über die Austragung des München-Marathons 2025 ist vertagt. In einer öffentlichen Verhandlung wurde vom Verwaltungsgericht München aber eine Einigung zwischen den verbleibenden Beteiligten angeregt, um die Durchführung des Marathons in diesem sicherzustellen, wie das Gericht auf Nachfrage mitteilte.

Nach Gesprächen zwischen der München Marathon GmbH und der Laufstatt Event gGmbH habe die München Marathon GmbH angegeben, dass man eine gemeinsame Durchführung auf Grundlage der bestehenden Auswahlentscheidung der Landeshauptstadt München und der Strecke der Laufstatt Event gGmbH ausarbeiten werde. Streitpunkt ist hier die straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis für den Lauf. Das Gericht setzte den Parteien eine Frist bis zum 29. April.

War der Ausschluss der Munich Athletics GmbH rechtmäßig?

Bei der öffentlichen Verhandlung wurden insgesamt vier Verfahren, jeweils Klage und Eilverfahren von zwei abgelehnten Veranstaltern, verhandelt. Im Streit um die Entscheidung des Kreisverwaltungsreferats (KVR) zur Vergabe des Events für 2025 und 2026 ist eine Entscheidung des Gerichts voraussichtlich ab morgen abrufbar. Das Gericht sieht den Ausschluss der Munich Athletics GmbH aus dem Auswahlverfahren, der aus formellen Gründen erfolgte, aber wohl als rechtmäßig an.

Das Münchner Kreisverwaltungsreferat hatte die Ausrichtung des Marathons in der Landeshauptstadt für den Herbst 2025 und 2026 weder an den langjährigen Veranstalter Gernot Weigl noch an die LG Stadtwerke München vergeben. Den Zuschlag nach eingehender Prüfung erhielt stattdessen die Laufstatt Event gGmbH mit ihrem Einrundenkonzept.

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