Der Tod eines 65-jährigen deutschen Urlaubers nach einem Sessellift-Unglück im August 2023 in Österreich bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Feldkirch wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung wurden eingestellt, bestätigte ein Behördensprecher der Nachrichtenagentur APA. Zuvor hatten die «Vorarlberger Nachrichten» berichtet. Es könne nicht mit der erforderlichen Sicherheit von einem strafrechtlich relevanten Fehlverhalten ausgegangen werden.
Der 65-Jährige aus München war auf der Doppelsesselbahn in Vorarlberg von der Bergstation kommend talwärts in Richtung Mittelstation unterwegs, als sein Sessel ins Rutschen geriet und gegen den vor ihn fahrenden Sessel prallte. Der Mann rutschte dabei unter dem Sicherheitsbügel durch und stürzte aus vier Metern Höhe in steiles Wiesengelände. Er wurde geborgen, starb aber zwei Wochen später im Krankenhaus.
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