In der Debatte um die Ausgestaltung des geplanten Wassercents in Bayern hat sich Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger dafür ausgesprochen, bestimmte Verbraucher von der Abgabe auszunehmen. «Der Landwirt oder der Unternehmer, der einen eigenen Brunnen hat, daraus sein Wasser bezieht, soll nichts zahlen müssen, er verursacht ja damit auch keine Kosten für die Allgemeinheit», sagte der Freie-Wähler-Politiker der «Passauer Neuen Presse».
Auch die Industrie, «die vielleicht Wasser zur Kühlung des Betriebes aus dem Fluss holt», solle nicht belastet werden. Stattdessen sehe der Vorschlag der Freien Wähler vor, «von allen Wasserbeziehern, die den Wasserhahn aufdrehen, die an einer Leitung hängen und nicht ihren eigenen Brunnen haben, einen Betrag X einzusammeln.» So sollten die Wasserversorger bayernweit zukunftsfähig gehalten werden, «damit nicht am Ende irgendein Investor die Wasserversorger aufkauft», sagte Aiwanger der Zeitung.
Söder und Glauber: Wassercent kommt bis zum Herbst
Die Regierung aus CSU und Freien Wähler hatte nach einigen Debatten und koalitionsinternen Rangeleien Ende Juli angekündigt, dass es spätestens bis Herbst ein Gesetz zur Einführung eines Wassercents in Bayern geben soll. Bis dahin sollte laut Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) aber noch eine Fülle von Fragen geklärt werden. In der konkreten Ausgestaltung sind sich die beiden Parteien bislang nicht einig.
Den sogenannten Wassercent gibt es bereits in 13 von 16 Bundesländern, teils seit vielen Jahren. Jeder, der Wasser abpumpt, muss eine Gebühr entrichten. Je nach Land ist die Abgabehöhe sehr unterschiedlich und reicht bis zu rund 30 Cent pro Kubikmeter. CSU und Freie Wähler hatten sich bei der Regierungsbildung Ende 2023 darauf verständigt, in dieser Legislaturperiode – wie schon früher geplant – ebenfalls einen Wassercent einzuführen.
Kritik an den Äußerungen Aiwangers kam vom Bayerischen Gemeindetag. Dem Minister gehe es bei seiner Position nicht um kommunale Belange, sondern um eine handfeste Klientelpolitik, nämlich die Befreiung von Großverbrauchern, teilte Gemeindetagspräsident Uwe Brandl (CSU) mit. Für den Gemeindetag seien die Mindestanforderungen klar definiert: Alle Wasserentnahmen, also auch die der Landwirtschaft, seien für den Wassercent einzubeziehen, zu messen und zu kontrollieren. Die Einnahmen müssten zudem ausschließlich und zweckgebunden für den vorsorgenden Grundwasserschutz verwendet werden.
Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten