Die von der Staatsregierung geplanten Lockerungen bei Umweltprüfungen für bayerische Skigebiete stoßen bei Umweltschützern auf massive Kritik. «Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus werden hier Umwelt- und Naturschutz geopfert, um einer kleinen Gruppe von Skigebietsbetreibern Geschenke zu machen», sagte der Landesbeauftragte des Bund Naturschutz (BN), Martin Geilhufe, in München. Wer meine, dass der Schutz der Umwelt bürokratisch und unmodern sei, habe die tatsächlichen Herausforderungen der Zeit «nicht ansatzweise verstanden».
Der BN forderte die Staatsregierung auf, von diesen Plänen abzurücken und den Schutz der alpinen Natur nicht zugunsten kurzfristiger
Wirtschaftsinteressen aufs Spiel zu setzen.
Auslöser der Kritik: Das Modernisierungsgesetz von CSU und FW
Hintergrund des Streits ist das sogenannte dritte Modernisierungsgesetz von CSU und Freien Wählern, welches vom Kabinett Mitte Februar in die Verbandsanhörung gegeben wurde. Es soll die Entbürokratisierung in Bayern weiter voranbringen und legt daher auch Hand an die Vorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) an: So sollen etwa die Grenzwerte für die verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Beschneiungsanlagen, Skipisten und Seilbahnen sowie bei der Inanspruchnahme von Biotopen deutlich erhöht werden. In der Folge dürften die Begutachtungen von Folgen für Natur und Umwelt deutlich seltener erfolgen.
Vorwurf: Klientelpolitik zum Schaden der Allgemeinheit
«Dieses wichtige Instrument hier radikal zusammenzustutzen, ist klassische Klientelpolitik zum Nutzen von einigen wenigen und zum Schaden der Allgemeinheit», betonte BN-Artenschutzexpertin Christine Margraf. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei - wie der Name sage - eine Prüfung, ob ein Projekt mit dem Umweltschutz vereinbar sei. «Es handelt sich also um grundlegende Belange und Interessen der Gesellschaft, auf die ein Investor Rücksicht nehmen muss.»
Das Gesetz sieht laut BN unter anderem für Beschneiungsanlagen eine Erhöhung der Grenze für eine UVP-Pflicht von 15 auf 20 Hektar, in Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen von 7,5 auf 10 Hektar vor. Auch für Skipisten soll die Grenze für eine UVP-Pflicht von 10 auf 20
Hektar, in Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen von 5 auf
10 Hektar erhöht werden. Bei Seilbahnen soll eine UVP zudem nur noch ab einer bestimmter Personenbeförderungskapazität und einer Luftlinienlänge zwischen Tal- und Bergstation von 3000 Metern vorgeschrieben sein.
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