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Rechnungshof mahnt genauere Haushaltsdisziplin an

Wann immer die bayerische Grenzpolizei Aufgaben des Bundes übernimmt, etwa an Flughäfen oder direkt an den Grenzen, müsste der Bund dafür zahlen - der Oberste Rechnungshof fordert das Innenministerium auf, darüber mit Berlin zu verhandeln. (Archivbild) / Foto: Sven Hoppe/dpa
Wann immer die bayerische Grenzpolizei Aufgaben des Bundes übernimmt, etwa an Flughäfen oder direkt an den Grenzen, müsste der Bund dafür zahlen - der Oberste Rechnungshof fordert das Innenministerium auf, darüber mit Berlin zu verhandeln. (Archivbild) / Foto: Sven Hoppe/dpa

Seit 2018 gibt es im Freistaat eine landeseigene Grenzpolizei. Sie unterstützt die Bundespolizei, die eigentlich an Grenzen und Flughäfen zuständig ist. Doch wer muss dafür eigentlich bezahlen?

Weniger Bürokratie, keine Doppelstrukturen, fehlende Rückerstattung durch den Bund: Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) listet in seinem Jahresbericht 2025 eine Vielzahl von Vorschlägen zur Haushaltsdisziplin und Haushaltsführung auf. 

Die Kernbotschaft des ORH ist eigentlich einfach: Um finanzielle Spielräume für Zukunftsinvestitionen zu sichern, müssten in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld Staatsaufgaben dringend priorisiert werden. «Der ORH ist uns ein wichtiger Ratgeber, wir nehmen seine Hinweise und Anregungen stets ernst und werden diese sorgfältig prüfen», sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU). Eine Auswahl der ORH-Prüfungsergebnisse: 

Grenzpolizei

Nach Ansicht des ORH muss Bayern etwa die Kosten für die landeseigene Grenzpolizei an den Bund weitergeben, sofern diese auch Aufgaben im Zuständigkeitsbereich des Bundes erfüllen – also den Schutz des Bundesgebiets. «Der Bund forderte 2020, 2021 und 2023 Einsatzunterstützungen durch die bayerische Grenzpolizei an. Eine Kostenerstattung erfolgte hierfür nicht», heißt es in dem Bericht, der am Dienstag offiziell vorgelegt werden soll und der Deutschen Presse-Agentur in München bereits am Montag vorlag.

Auch an den Flughäfen Nürnberg und Memmingen nehme Bayerns Grenzpolizei Aufgaben des Bundes wahr. Nur die Personalkosten beliefen sich von 2020 bis 2023 auf 42,5 Millionen Euro. «Das Innenministerium sollte zur Wahrung der Haushaltsinteressen des Freistaates Verhandlungen mit dem Bund über eine Kostenbeteiligung führen», forderte der ORH. 

In früheren Jahren habe der Bund dem Freistaat für Einsatzunterstützung 17,5 Millionen Euro erstattet. Warum dies nicht mehr erfolge oder eingefordert werde, «bleibt offen», monierten die Rechnungshüter. 

Waldumbau

Ebenfalls kritisiert der ORH, dass der zwischen 2008 und 2023 mit rund 273 Millionen Euro geförderte Umbau von Bayerns Wäldern für mehr klimastabile Baumarten darunter leide, dass die Wildbestände zu hoch seien. Daher sollten das zuständige Wirtschafts- und das Forstministerium «zeitnah» gemeinsam effizientere Lösungen erarbeiten. «Angepasste Wildbestände sind eine zentrale Voraussetzung für einen wirtschaftlichen und erfolgreichen Waldumbau.»

Hebammenbonus

Seit 2018 gewährt Bayern freiberuflich tätigen Hebammen, wenn sie mindestens vier Geburten pro Jahr betreuen einen jährlichen Bonus von 1.000 Euro als eine von mehreren freiwilligen Leistungen. 2022 wurden in dem Zusammenhang 923.000 Euro bewilligt, um eine flächendeckende Geburtshilfeversorgung sicherzustellen. 

Der ORH monierte aber, dass das Gesundheitsministerium «über keinerlei Daten zum Versorgungsumfang und Bedarf an Hebammenleistungen» verfüge. «Gleichwohl wird der Bonus für weitere drei Jahre gewährt.» Der ORH empfehle daher, Finanzhilfen nur dann zu gewähren, wenn zuvor ein tatsächlicher Bedarf nachgewiesen werde.

Teure Straßenbauvorhaben

Bei drei vom ORH im Bericht geprüften großen Bauvorhaben an Staatsstraßen stiegen die Baukosten von 34 auf 90 Millionen Euro. Die Vorhaben wurden demnach 2,2- bis 4,5-fach so teuer wie geplant. Ursachen seien auch Defizite in Planung und Kostenermittlung sowie fehlende Kostendisziplin gewesen. Der ORH empfehle daher, die Qualität der Planungen und die Belastbarkeit der Kostenberechnungen deutlich zu erhöhen und Kostendisziplin zu gewährleisten.

Besteuerung kommunaler Mandatsträger

Dem ORH zufolge wird die Vergütung für kommunale Mandatsträger sehr oft falsch besteuert – im Bericht ist die Rede von 58 Prozent aller geprüften Fälle. Als Hauptursachen monierte der ORH die unübersichtlichen Regelungen zu Frei- und Mindestbeträgen, eine mangelhafte Information der Mandatsträger über ihre steuerlichen Pflichten sowie die oft fehlenden und nicht einheitlichen Kontrollmitteilungen der Kommunen. 

Der ORH empfiehlt, bis zu den nächsten Kommunalwahlen 2026 Maßnahmen zu ergreifen, dass ehrenamtliche kommunale Mandatsträger ihren zusätzlichen steuerlichen Pflichten ohne großen Aufwand und möglichst unbürokratisch nachkommen können.

Versteuerung von Fördergeldern zur Energiewende

Mehr als jeder zweite Vermieter hatte laut ORH-Bericht im Jahr 2018 erhaltene staatliche Förderungen im Rahmen der Energiewende nicht in seinen Steuerklärungen angegeben. Übertragen auf die Folgejahre schätzt der ORH die hierdurch verursachten Steuerausfallrisiken auf eine Größenordnung von 340 Millionen Euro bis 2023. 

Dies hätte durch einen Informationsaustausch zwischen staatlichen Förderinstituten und der Steuerverwaltung vermieden werden können. Der ORH empfiehlt, unverzüglich für einen entsprechenden digitalen Datenaustausch zu sorgen.

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