Nach einer Anordnung der Stadt Augsburg dürfen auf dem Augsburger Schlachthof wegen eines unzureichenden Tierschutzes keine Schweine mehr geschlachtet werden. In dem Betrieb sei es zuvor «zu Fehlbetäubungen von Schlachtschweinen» gekommen, berichtete die Leiterin des Augsburger Veterinäramtes, Felicitas Allmann.
Zunächst hatte die «Augsburger Allgemeine» über das Verbot der Schweineschlachtungen berichtet. Der Schlachthof hatte bereits im Dezember das Ende der Schlachtung von Schweinen bekanntgegeben, damals aber wirtschaftliche Gründe genannt.
Elektrobetäubung war laut Behörde nicht fachgerecht
Nach Angaben von Allmann gab es in dem Schlachthof vermehrt Probleme im Rahmen der Elektrobetäubung der Tiere. Konkret sollen die Schwierigkeiten bei der Handhabung der Zange, mit der den Schweinen Strom zur Betäubung ins Gehirn übertragen wird, aufgetreten sein.
«Das Betäubungspersonal wurde mehrfach nachgeschult.» Einem Mitarbeiter sei auch die Sachkunde entzogen und ein Bußgeld festgesetzt worden. Die behördlichen Maßnahmen hätten aber keinen nachhaltigen Erfolg gehabt, sodass es zur Einstellung der Schweineschlachtung gekommen sei. «Sobald die Voraussetzungen für eine tierschutzkonforme Schlachtung wieder vorliegen, kann der Betrieb jederzeit wieder anfangen, Schweine zu schlachten», sagte die Behördenchefin.
Schlachthof wollte Probleme beheben, hatte aber keinen Erfolg
Der Leiter des Schlachthofes, Georg Rauch, erklärte, dass auf dem Schlachthof wegen der Beanstandungen des Veterinäramtes über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder versucht worden sei, die Betäubungen der Schweine zu verändern und zu verbessern. Aber man sei letztlich nicht zu dem Ziel gekommen, dass die Behörde mit dem Ergebnis einverstanden gewesen sei. Er betonte, dass die Betäubungswirkung bei der Schlachtung der Tiere aber immer gewährleistet gewesen sei.
Rauch sagte, die Abläufe auf dem Schlachthof seien lange von den Kontrolleuren der Stadt akzeptiert worden. Er ließ offen, ob die Prozesse auf dem Schlachthof nun so verändert werden, dass die Behörde Schweineschlachtungen wieder erlaubt. Das Problem sei nicht so einfach zu lösen, sagte der Geschäftsführer.
Ein Drittel des Umsatzes habe der Betrieb bisher mit Schweinen gemacht, zwei Drittel mit der Schlachtung von Rindern. Der Rinderbereich ist von der Behördenanordnung nicht betroffen.
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