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Neue Regeln für Wahl ehrenamtlicher Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof

Der Schriftzug «Bayer. Verfassungsgerichtshof» ist auf einem Schild am Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu sehen. / Foto: Matthias Balk/dpa
Der Schriftzug «Bayer. Verfassungsgerichtshof» ist auf einem Schild am Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu sehen. / Foto: Matthias Balk/dpa

CSU, Freie Wähler, Grüne und SPD wollen mit einem Gesetzentwurf verhindern, dass von der AfD benannte Kandidaten in Zukunft ans höchste bayerische Gericht gewählt werden.

Für die Wahl ehrenamtlicher Richter für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof sollen künftig neue Regeln im Landtag gelten. Damit wollen CSU, Freie Wähler, Grüne und SPD für die Zukunft verhindern, dass quasi zwangsläufig von der AfD benannte Kandidaten ans höchste bayerische Gericht gewählt werden - wie zuletzt im Januar geschehen. Deshalb brachten die anderen Fraktionen nun einen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Landtag ein, um das Wahlverfahren für die ehrenamtlichen Richter zu reformieren.

Die AfD wird in dem gesamten Dokument freilich nicht genannt. Vielmehr heißt es dort, die «Parlamentswirklichkeit» könnte nach bislang geltender Rechtslage dazu führen, dass letztlich die Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichtshofs gefährdet werde.

Für die Wahl im Januar, die eigentlich eine Formalie ist, hatten alle Fraktionen im Landtag das Recht, Kandidaten zu benennen - also auch die AfD. Abgestimmt werden musste im Block. Nach längeren Diskussionen stimmten CSU und Freie Wähler für die Liste, auf der auch zwei AfD-Kandidaten plus zwei Stellvertreter standen. Die Regierungsfraktionen begründeten ihre Zustimmung zu der Vorschlagsliste mit der Sorge vor rechtlichen Unsicherheiten bei fehlenden Richtern, und dass das Gericht im Extremfall nicht arbeitsfähig sein könnte.

Nach dem nun geplanten Wahlmodus soll es künftig zwei Vorschlagslisten geben: eine für die Regierungsfraktionen, eine für alle Fraktionen in der Opposition. Wie viele von den jeweiligen Listen gewählt werden, ist vom Kräfteverhältnis beider Seiten im Parlament abhängig.

Für die Oppositionsliste kann jede Oppositionsfraktion für sich genommen so viele Kandidaten benennen, wie insgesamt Personen über diese Liste zu wählen sind. Und: Gewählt sind am Ende die Personen, die die meisten Stimmen auf sich vereinen. Indem es mehr Wahlvorschläge gibt als Richter-Jobs zu vergeben sind, werde «das Risiko einer Wahl einer nicht ausreichenden Anzahl von Personen effektiv minimiert», heißt es im Gesetzentwurf.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist das oberste Gericht im Freistaat. Er entscheidet unter anderem darüber, ob der Gesetzgeber oder Behörden oder Gerichte gegen in der bayerischen Landesverfassung verbriefte Rechte von Bürgerinnen und Bürgern verstoßen haben. Auch für Entscheidungen über den Ausschluss von Wählergruppen bei Wahlen und Abstimmungen im Freistaat ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof zuständig. An dem Gericht arbeiten 22 Berufsrichter und 15 ehrenamtliche Richter.

Die ehrenamtlichen Richter sind aber nicht an allen Entscheidungen des Gerichts beteiligt. Bei Streitfragen, ob Gesetze gegen die Bayerische Verfassung verstoßen, entscheiden nur der Präsident des Verfassungsgerichtshofs und acht Berufsrichter. In anderen Verfahren sind fünf bis zehn ehrenamtliche Richter an den Entscheidungen beteiligt.

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