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Bayern plant Lockerung der Klimaziele - Protest von Naturschützern

Werden die bayerischen Klimaziele gelockert oder nicht? (Archivbild) / Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Werden die bayerischen Klimaziele gelockert oder nicht? (Archivbild) / Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Bayerns Staatsregierung erwägt, das Klimaziel von 2040 auf 2045 zu verschieben. Naturschutzverbände und Opposition protestieren heftig.

Mit einer angepeilten Lockerung der bayerischen Klimaziele hat die bayerische Staatsregierung scharfen Protest auf sich gezogen, von Bund Naturschutz, Greenpeace und der Opposition. Tatsächlich gibt es bislang weder einen Gesetzesentwurf, um das bisherige Ziel der Klimaneutralität von 2040 auf 2045 zu verschieben, geschweige denn einen Gesetzesbeschluss. Allerdings hat sich das Kabinett, wie nun bekannt wurde, im Rahmen der Haushaltsverhandlungen vor zwei Monaten perspektivisch darauf verständigt. Doch gehen die Deutungen innerhalb der Staatsregierung auseinander, als wie final diese Entscheidung tatsächlich anzusehen ist.

Zieljahr soll «angepasst» werden

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Lage und aufgrund des Festhaltens der Bundesregierung am Atomausstieg werde das Zieljahr «angepasst» und wie auf Bundesebene «auf das Jahr 2045 festgelegt», heißt es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in einem Kabinettspapier aus dem November. Darin ging es zuvorderst um die Eckpunkte des Haushalts und anschließend eben auch um Perspektiven für die Zukunft, hier wiederum mit mehreren Unterpunkten. Zuerst hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

Aiwanger sorgte für Verwirrung

Vize-Ministerpräsident und Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger hatte am Donnerstag für Verwirrung gesorgt, weil er auf die Frage eines Journalisten sagte, dass das Klimaschutzgesetz bereits dahingehend «kassiert» worden sei, dass nicht mehr die Klimaneutralität bis 2040 das Ziel sei. Dies ist aber bislang nicht der Fall. In Artikel 2, Absatz 2 des Gesetzes heißt es weiterhin: «Spätestens bis zum Jahr 2040 soll Bayern klimaneutral sein.»

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte nach der Kabinettsklausur im November gesagt: «Wir werden Energiesicherheit und Klimaneutralität und Preiswürdigkeit in der Geschwindigkeit ohne Kernenergie nicht hinbekommen.» Bleibt es bei Kernenergie, gebe es die Chance, Klimaneutralität 2040 zu schaffen. «Wenn nicht, dann müssen wir sie auf 2045 für Bayern setzen, wie im Bund und wie in Europa.»

Umweltministerium: Es gibt keinen Gesetzentwurf

Ein Sprecher der Staatskanzlei sagte am Freitag: «Es gelten unverändert die Aussagen des Ministerpräsidenten aus der Pressekonferenz vom 12. November 2024. Es gibt hierzu bisher keine Gesetzesänderung.» Zu möglichen internen Beschlüssen äußere sich die Staatsregierung grundsätzlich nicht.

Ein Sprecher des Umweltministeriums sagte am Freitag, die im Klimaschutzgesetz enthaltenen Ziele seien geltendes Recht, das Ministerium arbeite daher weiter an der Umsetzung. Der Ministerpräsident habe kommuniziert, dass die Erreichung der Klimaziele an Bedingungen auf Bundesebene geknüpft sei. «Eine Angleichung der bayerischen Klimaziele an die Ziele des Bundes ist perspektivisch möglich. Das ist entsprechend Konsens innerhalb der Staatsregierung», sagte der Sprecher. Eine mögliche Änderung der bayerischen Klimaziele bedürfe einer Landtags-Entscheidung. «Einen Gesetzesentwurf des bayerischen Umweltministeriums dazu gibt es nicht.»

Scharfe Proteste

Der Bund Naturschutz kritisierte die angedachte Lockerung der bayerischen Zielvorgabe scharf. «Das ist ein fatales Zeichen für den Klimaschutz in Bayern», sagte der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe. Die Klimaexpertin von Greenpeace Bayern, Saskia Reinbeck, sagte: «Bayerns Klimaziel nur zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten wieder abschaffen zu wollen, ist angesichts der immer dramatischeren Beschleunigung der Erhitzung unseres Klimas absolut unverantwortlich.» Florian von Brunn (SPD) warf Söder und Aiwanger vor, mit ihrer Klimapolitik Bayern zu schaden. Und Martin Stümpfig (Grüne) sagte, er sei schockiert und fassungslos über das Vorgehen der Staatsregierung.

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