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AfD-Klage gegen Nicht-Wahl ins Parlamentarische Kontrollgremium

Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. / Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. / Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof befasst sich mit einer AfD-Klage gegen ihre Nicht-Wahl ins PKG in der vergangenen Legislaturperiode.

Die AfD, die in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet wird, bemüht sich seit ihrem erstmaligen Einzug in den Landtag 2018 vergeblich um Sitze im Landtagspräsidium und im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG). Nun befasst sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einer mündlichen Verhandlung mit einer AfD-Klage, und zwar gegen ihre Nicht-Wahl ins PKG in der vergangenen Legislaturperiode. Bei dem Termin am 15. Mai soll erörtert werden, ob damit gegen verfassungsmäßige Rechte der AfD-Fraktion verstoßen worden sei, teilte das höchste bayerische Gericht am Mittwoch mit. Mit einer Entscheidung wird erst einige Zeit nach der mündlichen Verhandlung gerechnet.

Das Parlamentarischen Kontrollgremium kontrolliert unter anderem die Arbeit des bayerischen Verfassungsschutzes, weshalb die Mitglieder einer besonderen Verschwiegenheit unterliegen. Dem Gremium gehören laut Gesetz sieben Abgeordnete an, aufgeteilt nach Stärke der Fraktionen. Die Besetzung ist normalerweise eine Formsache.

Seit Ende 2018 konnte aber in zahlreichen Wahlgängen kein AfD-Fraktionsmitglied eine Mehrheit hinter sich vereinen. Die Wahl in der Plenarsitzung ist geheim, die Abgeordneten können frei abstimmen. Der Platz blieb somit unbesetzt. Im Sommer 2021 hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof bereits eine erste Klage der AfD wegen deren Nicht-Wahl in das Gremium abgewiesen, wegen Unzulässigkeit. Daraufhin hatte die Fraktion später eine erneute Klage eingereicht - die wird nun verhandelt.

Auch in der aktuellen Legislaturperiode scheiterten bislang sämtliche AfD-Kandidatinnen und -Kandidaten mit Versuchen, sich ins Landtagspräsidium oder in das Kontrollgremium wählen zu lassen. Zum Teil entfielen auf die Kandidaten sogar weniger Stimmen als AfD-Abgeordnete anwesend waren.

Auch in einer Plenarsitzung am Mittwoch lehnten es Redner aller anderen Fraktionen erneut vehement ab, Bewerber der AfD in eines der wichtigen Parlaments-Ämter zu wählen. Zum mittlerweile 20. Mal scheiterte die Fraktion am Ende mit ihrem Personalvorschlag für einen Landtagsvizepräsidenten. Diesmal verpasste der AfD-Abgeordnete Rene Dierkes die erforderliche Mehrheit bei Weitem. Ebenso wie Jörg Baumann, der sich vergeblich um einen Posten im Parlamentarischen Kontrollgremium bewarb.

Zwar sieht die Geschäftsordnung des Landtags vor, dass jede Fraktion einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin stellen sollte. Bei der geheimen Wahl kann allerdings kein Parlamentarier dazu gezwungen werden, einem Kandidaten oder einer Kandidatin auch zur notwendigen einfachen Mehrheit der Stimmen zu verhelfen.

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