Anwohner aus dem Umfeld des Flughafens Nürnberg haben sich mit der Bitte um eine Einschränkung nächtlicher Starts und Landungen an den Verkehrsausschuss des Landtags gewandt. Mehrere Petitionen scheiterten jedoch in der Sitzung am Dienstag - die Ausschussmitglieder von CSU und Freien Wählern lehnten eine Berücksichtigung der Petitionen ab.
Anders als an den anderen beiden bayerischen Flughäfen in München und Memmingen darf in Nürnberg - mit kleinen Einschränkungen etwa das Alter der eingesetzten Maschinen betreffend - die ganze Nacht geflogen werden. Allein am Mittwoch waren in der Zeit zwischen Mitternacht und 6.00 Uhr morgens 14 Starts geplant - fast ausschließlich Urlaubsflieger zu Zielen im Mittelmeerraum oder Ägypten.
Die Mitglieder der Regierungsfraktionen begründeten ihre ablehnende Haltung gegenüber einem Nachtflugverbot mit dem Geschäftsmodell des Nürnberger Flughafens, das möglicherweise bei Einschränkungen in Gefahr gerate. Der Flughafen wird zur Hälfte vom Freistaat Bayern getragen, zur anderen Hälfte von der Stadt Nürnberg.
Ausschussmitglieder von SPD und Grünen argumentierten, Urlaubsflüge könnten auch tagsüber unternommen werden. Die Anwohner hätten ein Recht auf Nachtruhe. Es gebe keinen ersichtlichen Grund, warum den Bürgern im Raum Nürnberg dieses Recht weniger zustehe als den Menschen im Umfeld der Flughäfen Memmingen und München.
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