Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat das Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts als wichtigen Erfolg für die bayerische Staatsregierung und für Bayern begrüßt und von einem guten Tag für die CSU gesprochen. Es sei wichtig, dass das Gericht die ersatzlose Streichung der Grundmandatsklausel als verfassungswidrig bezeichnet habe, sagte Herrmann in Karlsruhe, noch vor der Verkündung des Urteils, das aber zuvor schon bekanntgeworden war.
Herrmann bedauerte allerdings, dass das Gericht andere Teile des neuen Wahlrechts gebilligt hat. So ist für die Zahl der Sitze im Parlament künftig allein das Zweitstimmenergebnis einer Partei entscheidend - auch dann, wenn sie mehr Direktmandate geholt hat. Dann gehen die Wahlkreisgewinner mit den schlechtesten Erststimmenergebnissen leer aus.
Er sei nach wie vor der Auffassung, dass eine solche Konstruktion, die einzelne gewählte Direktkandidaten anschließend für nicht gewählt erkläre, für die Bürgerinnen und Bürger kaum vermittelbar sei, sagte Herrmann. «Aber wir werden es zur Kenntnis nehmen müssen.»
Wahlrechtsreform in Teilen verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht stuft die Wahlrechtsreform in seinem Urteil in Teilen als verfassungswidrig ein, konkret die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht. Nach ihr zogen Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen.
Durch den geplanten Wegfall der Grundmandatsklausel hätte insbesondere für CSU und Linke einiges auf dem Spiel gestanden. Bei der Wahl 2021 war die CSU bundesweit auf 5,2 Prozent der Zweitstimmen gekommen. Wäre sie bei der nächsten Wahl bundesweit hochgerechnet unter die Fünf-Prozent-Marke gerutscht, wäre sie nach dem Ampel-Wahlrecht aus dem Bundestag geflogen - auch wenn sie wieder die allermeisten Wahlkreise in Bayern direkt gewonnen hätte. Doch diesen Teil der Wahlrechtsreform hat das Bundesverfassungsgericht nun gekippt.
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