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Keine bundesweite Kontrolle des Kormoranbestands am Bodensee - CDU/CSU-Fraktion scheitert mit Antrag im Bundestag

Ein bundesweites Management des Kormoran-Bestands wird es nicht geben. Die CDU/CSU-Fraktion scheiterte im Umweltausschuss des Bundestags mit einem Antrag, den als Fischjäger gefürchteten Vogel zu kontrollieren.  / Foto: Felix Kästle/dpa
Ein bundesweites Management des Kormoran-Bestands wird es nicht geben. Die CDU/CSU-Fraktion scheiterte im Umweltausschuss des Bundestags mit einem Antrag, den als Fischjäger gefürchteten Vogel zu kontrollieren. / Foto: Felix Kästle/dpa

Im Streit um den richtigen Umgang mit dem Kormoran am Bodensee scheitert die CDU/CSU-Fraktion mit ihrem Antrag zur Kontrolle der Population im Bundestag.

Im Streit um den richtigen Umgang mit dem Kormoran etwa am Bodensee wird das Aufkommen des auch als Fischjäger gefürchteten Vogels bis auf weiteres nicht durch ein bundesweites Bestandsmanagement kontrolliert. Die CDU/CSU-Fraktion scheiterte im Umweltausschuss des Bundestags mit ihrer Forderung nach einer Kontrolle der schnell wachsenden Population zum Schutz heimischer Fischarten. Ihrem Antrag erteilten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die Gruppe BSW eine Absage. Für den Antrag stimmte neben der Unionsfraktion die AfD-Fraktion.

Fischer am Bodensee fordern seit Jahren ein schärferes Vorgehen gegen den Kormoran, weil sie die Vögel zunehmend als Konkurrenz bei immer geringeren Fangmengen sehen. Gut ein halbes Kilo Fisch können die Zugvögel am Tag verspeisen, während die Netze der Fischer immer leerer werden. Naturschützer lehnen Abschüsse der vor wenigen Jahrzehnten noch gefährdeten Zugvögel dagegen weitgehend ab. Der Kormoran ist eine EU-weit geschützte Art. 

Bundesweit wird der Bestand noch nicht kontrolliert

Zurzeit gibt es keine bundesweite Regelung zum Umgang mit den Tieren, es gelten lediglich Länderverordnungen. Das wollten CDU und CSU mit der Initiative vom Bodensee ändern. Sie hatten im Ausschuss zuvor auf die starke Vermehrung des Kormorans hingewiesen, der Anfang des 20. Jahrhunderts noch nahezu ausgerottet gewesen sei. Als gefährdet könne er inzwischen aber nicht gelten. Dem Schutz heimischer Fischarten müsse nun der gleiche Stellenwert eingeräumt werden wie dem Vogelschutz.

Aus Sicht von SPD, Grüne und BSW darf der Kormoran im Ausnahmefall aber bereits bejagt werden. In anderen Ländern, wie etwa der Schweiz, habe sich zudem gezeigt, dass die Bejagung keine nachhaltige Lösung sei, hieß es nach Angaben des Bundestags im Ausschuss. Die Jagd auf den Kormoran reduziere den Bestand eines Zugvogels wie dem Kormoran auch nicht. 

Diesen Zweifel hatte in der Anhörung im Juni auch bereits Christof Herrmann von der Beringungszentrale Hiddensee in Güstrow geäußert. Wichtiger ist es aus Sicht der Grünen, Flüsse sauberer zu halten und ihre Durchgängigkeit zu verbessern, damit sich Fische ungehindert von Wehren oder Stauanlagen in Fließgewässern bewegen könnten.

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