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Bayerischer Landtag beauftragt Rechtsgutachten zur Extremismusklausel

Ilse Aigner (CSU), Präsidentin des Bayerischen Landtags, steht am Rednerpult im bayerischen Landtag. / Foto: Peter Kneffel/dpa
Ilse Aigner (CSU), Präsidentin des Bayerischen Landtags, steht am Rednerpult im bayerischen Landtag. / Foto: Peter Kneffel/dpa

Ein Rechtsgutachten zur Einführung einer Extremismusklausel im bayerischen Abgeordnetengesetz soll bis zur parlamentarischen Sommerpause vorliegen.

Bis zur parlamentarischen Sommerpause soll ein Rechtsgutachten zur Einführung einer sogenannten Extremismusklausel im bayerischen Abgeordnetengesetz vorliegen. Der Landtag beauftragte nach eigenen Angaben den Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien an der Universität Passau, Tristan Barczak, mit der Erstellung. Die Sommerpause beginnt Ende Juli, die letzte Plenarsitzung davor ist bislang für den 18. Juli terminiert.

«Ich empfinde es als gefährliche Lücke, dass wir es derzeit zulassen müssen, dass Verfassungsfeinde von Steuergeldern bezahlt werden», sagte Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) am Mittwoch in München. Diese Lücke zu schließen, sei jedoch rechtlich sehr komplex - daher danke sie Barczak «außerordentlich, dass er bereit ist, diese Frage sorgfältig zu prüfen».

Mitte März hatte Aigner angekündigt, auf Basis eines Rechtsgutachtens prüfen zu lassen, ob verfassungsfeindlichen Mitarbeitern von Landtagsfraktionen künftig keine Gehälter mehr ausgezahlt werden müssen. Bisher fehlt dem Landtagsamt eine rechtliche Grundlage, die Auszahlung der Löhne an «klar verfassungsfeindliche Extremisten» zu verweigern. Diese rechtliche Grundlage gibt es bislang in keinem deutschen Parlament und soll laut Aigner in Bayern Teil des Abgeordnetenrechts werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Landtagsabgeordneten schließen die Arbeitsverträge direkt mit den Abgeordneten ab, das Landtagsamt übernimmt lediglich die Entlohnung. Der Bayerische Rundfunk hatte kürzlich berichtet, dass die AfD-Fraktion im Bundestag und ihre Abgeordneten mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigten, die in Organisationen aktiv seien, die von deutschen Verfassungsschutzämtern als rechtsextrem eingestuft würden. Unter ihnen befänden sich Aktivisten aus dem Umfeld der «Identitären Bewegung», ideologische Vordenker aus der «Neuen Rechten» und mehrere Neonazis.

Aigner betonte, das Problem sei auch im bayerischen Landtag bekannt: «Auch uns sind einzelne Fälle bekannt geworden, wonach es Mitarbeiter von Abgeordneten geben soll, die Organisationen angehören, die klar als verfassungsfeindlich eingestuft werden.» Zu diesen Personen könne sie sich aber nicht direkt äußern.

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